1. Jeder kann mitmachen (Neuware und Gastronomie nur nach Absprache)
2. Nachfolgende Erläuterungen und AGB´s gelten als angenommen wenn nicht anderweitig in schriftlicher Form
eine Ausnahme erklärt wird. Jegliche Änderungen müssen der schriftlichen Form entsprechen. Mündliche
Absprachen sind NICHT Gültig.
3. Auf dem gesamten Gelände gilt Schritttempo. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen, Anhängern und anderen
Fahrzeugen, erfolgt auf Anweisung des Veranstaltungspersonals.
4. Reservierungen können nur für die überdachten Veranstaltungen entgegengenommen werden. Für
Veranstaltungen im Freien sind keine Reservierungen möglich. Reservierte Plätze werden bis 7:30 Uhr
freigehalten. Danach wird der Standplatz gegebenenfalls anderweitig vergeben.
5. Die Standmiete richtet sich nach der Größe des Standplatzes. Es wird grundsätzlich die längste Standseite
berechnet. Tische sind immer mit der längsten Seite zum Gang hin aufzustellen.
6. Die Standgebühr wird im Laufe des Vormittags des Veranstaltungstages von einem Mitarbeiter direkt am Stand
kassiert. Ebenso ist die Müllkaution dann zu entrichten. Diese bekommen Sie am Ende des Marktes (genaue
Uhrzeit erfahren Sie auf der linken Seite auf dem jeweiligen Markt) bei gereinigtem Standplatz wieder
zurückerstattet.
7. Jeder Aussteller hat seinen Platz so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat. Jeglicher Abfall sowie nicht
verkaufte Waren sind restlos wieder mit zu nehmen. Müllablagerungen und Abfallentsorgungen werden bei den
zuständigen Strafverfolgungsbehörden, zur Anzeige gebracht. Vorhandene Papierkörbe stehen nicht für den
Flohmarktmüll zur Verfügung. Der zurückgelassene Müll muss von uns entsorgt werden und deshalb ist mit einer
Entsorgungsgebühr von bis zu 500,- Euro für den Verursacher zu rechnen.
8. Die Standgebühr ist im Flohmarktterminkalender, sowie auf der Home-Page „www.hanke-flohmarkt.de“
ersichtlich. Die Zahlungsbestätigung (Standquittung) ist für die Dauer des Aufenthaltes auf dem Markt am Stand
zu belassen.
9. Verkaufsstände sind nur auf den von den Ordnungskräften zugewiesenen Flächen zu errichten und zu
betreiben.
10. Zufahrten für Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften, sind unbedingt frei zu halten.
11. Das Anbieten und Verkaufen von lebenden Tieren, Nahrungsmittel, pornografischen, jugendgefährdenden
Artikel und Gegenständen sind verboten. NS-Material sowie Waffen, sind strengstens untersagt. Präparierte
Tiere sofern diese gegen das Artenschutzgesetz verstoßen, sind ebenfalls vom Verkauf ausgeschlossen.
Neuware darf nur noch vorheriger Absprache mit dem Veranstallter angeboten werden.
12. Die Verwendung von akustischen Geräten, wie Radios, Lautsprecher, Rasenmäher usw, ist nur zum Zwecke der
Vorführung erlaubt.
13. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist an die vorgeschriebene Öffnungszeit gebunden.
14. Mit der Platzzuweisung wird keinerlei Haftung, insbesondere auch nicht für die Sicherheit, der von den
Ausstellern oder deren Verkäufer angebotenen, sowie mitgebrachten Waren und Geräten übernommen. Ferner
sind Haftungen vom Veranstalter, für Unfälle und Schäden aufgrund von Sachbeschädigungen und Straftaten
im gesamten Veranstaltungsbereich, ausgeschlossen. Jeder Anbieter (Aussteller) gewerblich oder privat, sowie
Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden selbst.
15. Fremdwerbung aller Art ist untersagt, außer mit ausdrücklicher Genehmigung vom Veranstalter.
16. Die Ordnungskräfte sind ausdrücklich durch die Veranstaltungsleitung befugt, sicherzustellen, dass der
reibungslose Ablauf der gesamten Veranstaltung gewährleistet ist und haben das Recht, grobe Verstöße durch
Platzverweis, oder gegebenenfalls durch Hausverbot zu ahnden.
17. Bei groben Zuwiderhandlungen behalten wir uns vor, gegen die Betroffenen geeignete rechtliche Schritte
einzuleiten.
18. AGB´s (MH-Veranstaltungen, Göttingen) der einzelnen Veranstaltungen:
18.1. Kaufland, Göttingen Elliehäuser Weg: Aufbau Sonntags ab 6:30 Uhr;
Standmiete und weitere Kosten entnehmen Sie bitte dem dementsprechenden Markt auf dieser
Homepage;
Reinigungskaution gibt es ab 15:00 Uhr bei gereinigtem Standplatz wieder
zurück;
Die Veranstaltung findet von 7:00 - 15:00 Uhr statt;
Für Verkäufer und Händler ist der Standplatzabbau und ein Verlassen vor 15:00 Uhr NICHT erwünscht.
18.2. KAZ-Platz, Göttingen
Innenstadt: Aufbau Sonntags ab 6:00 Uhr;
Standmiete und weitere Kosten entnehmen Sie bitte dem dementsprechenden Markt auf dieser
Homepage;
Reinigungskaution gibt es ab 15:00 Uhr bei gereinigtem Standplatz wieder zurück;
Die Veranstaltung findet von 7:00 - 15:00 Uhr statt;
Für Verkäufer und Händler ist der Standplatzabbau und ein Verlassen vor 15:00 Uhr NICHT erwünscht.
18.3. Schützenplatz Göttingen, Großflohmarkt: Aufbau Sonntags jeweils ab 6:30 Uhr;
Standmiete und weitere Kosten entnehmen Sie bitte dem dementsprechenden Markt auf dieser
Homepage;
Reinigungskaution gibt es ab 15:00 Uhr bei gereinigtem Standplatz wieder zurück;
Die Veranstaltung findet von 7:00 - 15:00 Uhr statt;
Für Verkäufer und Händler ist der Standplatzabbau und ein Verlassen vor 15:00 Uhr NICHT
erwünscht.
19. Sollten sich Termine ändern, so werden sie kurzfristig geändert.
20. Der nächste Antik- & Flohmarkt des jeweiligen Veranstaltungsortes ist GRÜN hinterlegt.
21. Neue oder geänderte Termine sind ROT hinterlegt.
22. Die Marktordnung kann jederzeit bei den Ordnungskräften eingesehen werden.
23. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Veranstalters (Amts-/ Landgericht Göttingen)
Es gibt keine Gewährleistung für die Angaben auf dieser Webseite.
Diese Seite dient nur zu Informations- und Kontaktaufnahmezwecken.
Wer die Veranstaltungen, Antik- & Flohmärkte besucht, ist mit den oben stehenden AGB´s einverstanden und hat diese zur Kenntnis genommen.